Sirenenwarntag am 9. September 2021 im Landkreis Karlsruhe

Für Katastrophen und Notlagen muss die Bevölkerung schnell informiert und bei Gefahr gewarnt werden. Größere Schadensereignisse und Gefahrenlagen gefährden Ihre Sicherheit und die Ihrer Familie, Angehörigen, Freundinnen und Freunde sowie möglicherweise Ihr Eigentum. Bei Gefahren vor Ort werden Sie rechtzeitig gewarnt, damit Sie sich auf die Gefahr einstellen und richtig verhalten können.

 

Die Alarmierung der Bevölkerung in Krisensituationen erfolgt in der heutigen Zeit auf unterschiedlichen Wegen. Den älteren Menschen wird die Sirenenalarmierung, wie sie bis weit in die 1990er Jahre regelmäßig ausgelöst wurde, sicherlich noch in Erinnerung sein. Aber die Bevölkerung wird nicht nur über Sirenen informiert. Auch Lautsprecherwagen, Apps und andere Warneinrichtungen kommen zum Einsatz. Um die Einrichtungen zu testen und um die Bevölkerung für die Warnungen zu sensibilisieren, werden im Landkreis Karlsruhe sämtliche Warnmittel erprobt. Um 11 Uhr werden in Pfinztal Warnmittel wie Sirenen ausgelöst. Ziel ist es, dass Sie sich mit der Warnung in Notlagen auskennen und wissen, was nach einer Warnung zu tun ist. Sie müssen an diesem Tag bei Sirenenalarm nichts weiter tun, es handelt sich nur um einen Test.

Wovor werde ich gewarnt? Worüber werde ich informiert?

  • Naturgefahren (wie Hochwasser oder Erdbeben)
  • Unwetter (wie schwere Stürme, Gewitter oder Hitzewellen)
  • Schadstoffaustritte
  • Ausfall der Versorgung (z. B. Energie, Wasser, Telekommunikation)
  • Krankheitserreger
  • Großbrände
  • Waffengewalt und Angriffe
  • Weitere akute Gefahren (wie Bombenentschärfungen)

Wen sollen Warnungen erreichen?

Eine Warnung soll die von einer möglichen Gefahrenlage potenziell betroffenen Menschen erreichen, aber je nach Lage auch Menschen, die sich berechtigterweise betroffen fühlen könnten. Zielgruppe von Warnungen ist nicht die Wohnbevölkerung – also die sich dauerhaft in einem Gebiet aufhaltenden und somit mit dem Gebiet mehr oder weniger vertrauten Personen -, sondern die sogenannte Aufenthaltsbevölkerung.

Unter der Aufenthaltsbevölkerung werden alle Personen, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Gebiet aufhalten, verstanden, unabhängig von der Dauer und Intention ihres Aufenthalts. Neben der ansässigen Bevölkerung sind dies z. B. Reisende (Urlauberinnen und Urlauber oder Personen mit kurzem Arbeitsaufenthalt), Durchreisende (Transitverkehr), Pendlerinnen und Pendler (auch über nationale Grenzen hinweg) und Menschen ohne festen Wohnsitz.

Warnungen richten sich aber auch an Institutionen, Behörden und Unternehmen. Diese können auf der Basis von Warnmeldungen wichtige Entscheidungen treffen, z. B. Produktionsprozesse anpassen oder Schutzmaßnahmen einleiten.


Wer warnt mich?

  • Bund (im Verteidigungsfall)
  • Länder (im Katastrophenfall)
  • Städte, Kreise und Gemeinden (über Katastrophenschutzeinrichtungen wie z. B. Feuerwehr)
  • Deutscher Wetterdienst• Hochwasserportale

Wie wird gewarnt?

Eine Warnung kann Sie auf unterschiedlichen Verbreitungswegen und Kanälen erreichen:

  • Radio und Fernsehen
  • Internetseiten
  • Warn-Apps, z. B. NINA
  • Soziale Medien
  • Sirenen
  • Lautsprecherwagen
  • Digitale Werbetafeln
  • Behörden, Familien- und Freundeskreis, Nachbarschaft

Was kann ich tun?

Mit jeder Warnung erhalten Sie in der Regel Empfehlungen, was Sie zu Ihrem Schutz tun können oder wo Sie weitere Informationen erhalten. Darüber hinaus können Sie sich auf der Website bundesweiter-warntag.de und den jeweiligen Websites der Landesinnenministerien informieren.


Was bedeuten die Sirenensignale?

  • Warnung bei Gefahr >> Einminütiger Heulton (auf- und abschwellend) bedeutet: Schalten Sie einen Hörfunksender ein und achten Sie auf Durchsagen.
  • Entwarnung >> Durchgehender einminütiger Heulton bedeutet: Es besteht keine Gefahr mehr.